TERMINE & KURSE
Übersicht über unsere Termine & Kurse
- Mo bis Fr nach Terminabsprache
- 24/7 direkt über unsere Homepage
KURSE
- Ferienkurse Theorie (Oster-Sommer-Herbst-Winter)! Theorie innerhalb von 8 Tagen möglich! AKTUELLE UNTER : NEWS
- Auffrischungsstunden für Menschen die sich unsicher fühlen!
- Mofakurse
- ADAC Fahrfitness-Check
SCHNELLKURS
- Du willst möglichst schnell deine Fahrerlaubnis erwerben – kein Problem! Wir bieten Dir gegen einen Aufpreis einen Schnellkurs an, mit dem Du in kürzester Zeit deine Fahrausbildung absolvieren kannst (5-6 Wochen). Alles verläuft nach einem vorher festgelegten Ausbildungsplan. WICHTIG: Der Antrag muss schon durch sein und Du musst zeitlich komplett flexibel sein!
UNTERRICHTSZEITEN
- Mo & Mi 18:30 bis 20:00 Uhr sowie Di & Do 15:30 bis 17:00 Uhr
- Zusatzstoff Motorrad Samstags nach Vereinbarung! Aktuelle unter NEWS
- Ausbildungsfahrschule für Fahrlehreranwärter
- Schulung auf Schaltgetriebe + Automatik ( Vollelektrisch auf den aktuellsten VW ID Modellen !! )
- BE-Ausbildung vollelektrisch mit VW ID4!!
Wir bieten KEINE ASF-Seminare an!!!
Führerscheinklassen
Sie können den Führerschein bei uns in folgenden Klassen machen:
Pkw und leichte Lkw
Informationen zur Klasse B
Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher
medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: L, AM
Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 96
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit etwas größeren Anhängern
Informationen zur Klasse BE
Fahrzeugart: Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger.
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³.
Klasse B Zusatz!
Motorleistung nicht mehr als 11 Kw! (Leistung zu Gewicht-Verhältnis darf nicht 0,1 Kw/kg überschreiten)
- Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
- Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
- Themen: Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben, Außerortsfahrten mit Überland- und Autobahnfahrten
Mittelschwere Krafträder
Informationen zur Klasse A
Fahrzeugart: Schwere Krafträder
- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
· Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Leichtkrafträder
Informationen zur Klasse A1
Fahrzeugart: Leichtkrafträder
Mindestalter: 16
– Beinhaltet Klasse:AM
– Geltungsdauer:ohne Befristung
– Vorbesitz erforderlich:NEIN
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung
von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h mit einer Leistung bis 15 kW - Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
– Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind - -Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mittelschwere Krafträder
Informationen zur Klasse A2
- Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. - Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
– Beinhaltet Klasse:A1,M
– Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:ohne Befristung
– Vorbesitz erforderlich:NEIN