Ab 1. April kann voraussichtlich der „neue Führerschein“ B197 beantragt werden.

Wir sagen: Es gibt keine Nachteile! Lest euch alles durch!

Der Antrag kann seit 1. April beim zuständigen Amt gestellt werden!! Das beste : Auch Führerscheininhaber mit bestehender Automatikeintragung (Schlüsselzahl 78) können dann durch eine Ausbildung in unserer Fahrschule OHNE ZUSÄTZLICHE TÜV PRÜFUNG diese Erweiterung erlangen!

 

Eure Fahrschule Winter