Ab 1. April kann voraussichtlich der „neue Führerschein“ B197 beantragt werden.
Wir sagen: Es gibt keine Nachteile! Lest euch alles durch!
Der Antrag kann seit 1. April beim zuständigen Amt gestellt werden!! Das beste : Auch Führerscheininhaber mit bestehender Automatikeintragung (Schlüsselzahl 78) können dann durch eine Ausbildung in unserer Fahrschule OHNE ZUSÄTZLICHE TÜV PRÜFUNG diese Erweiterung erlangen!
Eure Fahrschule Winter