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Termine & Kurse

Übersicht über unsere Termine & Kurse

 
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KURSE

  • Ferienkurse Theorie (Oster-Sommer-Herbst-Winter)! Theorie innerhalb von 8 Tagen möglich! AKTUELLE UNTER : NEWS
  • Auffrischungsstunden für Menschen die sich unsicher fühlen!
  • Mofakurse
  • ADAC Fahrfitness-Check 

SCHNELLKURS

  •  Du willst möglichst schnell deine Fahrerlaubnis erwerben – kein Problem! Wir bieten Dir gegen einen Aufpreis einen Schnellkurs an, mit dem Du in kürzester Zeit deine Fahrausbildung absolvieren kannst (5-6 Wochen). Alles verläuft nach einem vorher festgelegten Ausbildungsplan. WICHTIG: Der Antrag muss schon durch sein und Du musst zeitlich komplett flexibel sein!

UNTERRICHTSZEITEN

  • Mo & Mi 18:30 bis 20:00 Uhr sowie Di & Do 15:30 bis 17:00 Uhr
  • Zusatzstoff Motorrad Samstags nach Vereinbarung! Aktuelle unter NEWS
SPEZIELLE ANGEBOTE

 

  • Ausbildungsfahrschule für Fahrlehreranwärter
  • Schulung auf Schaltgetriebe + Automatik   ( Vollelektrisch auf den aktuellsten VW ID Modellen !! )
  • BE-Ausbildung vollelektrisch mit VW ID4!!

Wir bieten KEINE ASF-Seminare an!!!

Führerscheinklassen

Sie können den Führerschein bei uns in folgenden Klassen machen:

B

Pkw und leichte Lkw

Informationen zur Klasse B

Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge

  • ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt  und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
    a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
    b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher
medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: L, AM

Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 96

Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit  Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B

BE

Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit etwas größeren Anhängern

Informationen zur Klasse BE

Fahrzeugart: Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger.

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B

 

B196

Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³.

Klasse B Zusatz!

Motorleistung nicht mehr als 11 Kw! (Leistung zu Gewicht-Verhältnis darf nicht 0,1 Kw/kg überschreiten)

  • Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á  90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
  • Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
    • Themen: Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben, Außerortsfahrten mit Überland- und Autobahnfahrten

 

A

Mittelschwere Krafträder

Informationen zur Klasse A

Fahrzeugart: Schwere Krafträder

  • „Schwere“  Krafträder  (Zweiräder,  auch  mit  Beiwagen)  mit  einem  Hubraum  von  mehr  als  50  cm³  und  einer  bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:  24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Beinhaltet Klasse: A2,  A1, AM
· Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:  ohne Befristung

 

A1

Leichtkrafträder

Informationen zur Klasse A1

Fahrzeugart: Leichtkrafträder

Mindestalter: 16
– Beinhaltet Klasse:AM
– Geltungsdauer:ohne Befristung
– Vorbesitz erforderlich:NEIN

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung
    von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis  Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
    km/h mit einer Leistung bis 15 kW
  • Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
    – Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
    mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • -Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind

 

A2

Mittelschwere Krafträder

Informationen zur Klasse A2

  • Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder
    Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18
– Beinhaltet Klasse:A1,M
– Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:ohne Befristung
– Vorbesitz erforderlich:NEIN

SO VIEL KOSTET EUER FÜHRERSCHEIN!

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